Titel: Preisnachlass für eine Wärmelieferung als Gegenleistung für die Einräumung eines Wegenutzungsrechts
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 29.11.2021
Aktenzeichen: 7 K 7218/19
Gesetz: UStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
22006441
Preisnachlass für eine Wärmelieferung als Gegenleistung für die Einräumung eines Wegenutzungsrechts
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2021 – 7 K 7218/19
Leitsatz der Redaktion:
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung dürfen Versorgungsunternehmen und Gemeinden neben oder anstelle von Konzessionsabgaben für einfache oder ausschließliche Wegerechte Preisnachlässe für den Eigenverbrauch der Gemeinde i.H.v. bis zu 10 % des Rechnungsbetrages verlangen oder gewähren. Der Gemeinderabatt anstelle bzw. neben der Konzession ist daher als eine Gegenleistung für das Wegerecht zu verstehen.
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