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Titel: Keine Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bei überperiodischen Betriebsausgaben von geringem Wert
Behörde / Gericht: Finanzgericht BadenWürttemberg (in Stuttgart, Außenstelle in Freiburg im Breisgau)
Datum: 02.03.2018
Aktenzeichen: 5 K 548-17
Gesetz: EStG, HGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 19005206

Keine Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bei überperiodischen Betriebsausgaben von geringem Wert

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2018 - 5 K 548-17

Leitsätze des Gerichts:

  1. Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung des § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein abschließender Aktivierungsgebot für aktive Rechnungsabgrenzungsposten, der Steuerpflichtige hat insoweit kein Wahlrecht (vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978 - IV R 153/72). Allerdings ermöglicht der Grundsatz der Wesentlichkeit, unwesentliche Elemente bei der Bilanzierung und Bewertung außer Betracht zu lassen (vgl. BFH, Beschluss vom 18.03.2010 - X R 20/09).
  2. In Fällen von geringer Bedeutung kann daher auf eine aktive Rechnungsabgrenzung verzichtet werden. Bei der Frage, wann ein Fall von geringer Bedeutung vorliegt, folgt der Senat den Überlegungen des X. Senats des BFH (Beschluss vom 18.03.2010 - X R 20/09) und orientiert sich ebenso an der jeweiligen Grenze des § 6 Abs. 2 EStG (geringwertige Wirtschaftsgüter; im Streitjahr 2014: 410 EUR).

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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