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Titel: FG Berlin-Brandenburg: Einspeisung von Solarstrom führt zum Verlust der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer
Behörde / Gericht: Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 13.12.2011
Aktenzeichen: - 6 K 6181/08 -
Gesetz: GewStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gewerbesteuer
Dokumentennummer: 12001483 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2012

FG Berlin-Brandenburg: Einspeisung von Solarstrom führt zum Verlust der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer

Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2011 - 6 K 6181/08 -

Mit Urteil vom 13.12.2011 - 6 K 6181/08 - hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes zur Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Vermietungseinkünfte führt, wenn das als Kapitalgesellschaft geführte Unternehmen auf den Dächern seiner Gebäude Photovoltaikanlagen installiert und den auf diese Weise produzierten Strom gegen eine Vergütung in das allgemeine Stromnetz einspeist. Dabei handelte es sich nach Auffassung des Finanzgerichts um eine von der Grundstücksnutzung und -verwaltung unabhängige gewerbliche Tätigkeit. Die gewerbesteuerliche Begünstigung (sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung) von Wohnungsbauunternehmen und ähnlichen Unternehmen, die allein wegen ihrer Rechtsform als Kapitalgesellschaft, nicht aber aufgrund ihrer Tätigkeit der Gewerbesteuer unterliegen, durch Gleichstellung mit anderen Steuerpflichtigen, die ebenfalls nur Grundstücksverwaltung betreiben, kann damit nicht gewährt werden. Nicht maßgeblich sei, dass das Unternehmen nur einen Abnehmer für den Strom hatte und dass die Einnahmen nur zu 5% aus der Stromeinspeisung stammten. Offen gelassen hat das Finanzgericht allerdings, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn das klagende Unternehmen den durch die Photovoltaikanlagen produzierten Strom ausschließlich für den eigenen Grundbesitz genutzt hätte

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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