Titel: Schadensersatz bei rechtswidrigem Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen des Verlusts der Chance auf Teilnahme
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 06.06.2024
Aktenzeichen: C-547/22 | INGSTEEL
Gesetz: GWB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Vergaberecht
Dokumentennummer:
24082172
Schadensersatz bei rechtswidrigem Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen des Verlusts der Chance auf Teilnahme
– EuGH, Urteil vom 06.06.2024 – C-547/22 | INGSTEEL –
Leitsätze der Redaktion:
- Ein rechtswidrig von einem Vergabeverfahren ausgeschlossene Bieter kann Schadensersatz wegen des Verlusts einer Teilnahmechance verlangen.
- Die weit gefasste Bestimmung in Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 89/665 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass denjenigen, die durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschädigt worden sind, Schadensersatz zuerkannt wird, was mangels Angaben zur Unterscheidung zwischen verschiedenen Schadenskategorien jede Art des diesen Personen entstandenen Schadens erfassen kann, einschließlich des Schadens, der sich aus dem Verlust der Chance ergibt, an dem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags teilzunehmen.
- In Ermangelung einschlägiger Unionsvorschriften in diesem Bereich ist es Sache jedes Mitgliedstaats, in seiner internen Rechtsordnung die Kriterien zu bestimmen, auf deren Grundlage der Schaden, der sich aus dem Verlust der Chance, an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags teilzunehmen, um diesen zu erhalten, ergibt, festzustellen und zu bemessen ist, sofern der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz beachtet werden.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.