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Titel: Beschwerde gegen nationalen Netzbetreiber wegen Stromausfall
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 08.10.2020
Aktenzeichen: C-360/19 (Crown Van Gelder)
Gesetz: EU-RL 2009/72/EG - gemeinsamer Binnenmarkt
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht
Dokumentennummer: 20005970

Beschwerde gegen nationalen Netzbetreiber wegen Stromausfall

EuGH, Urteil vom 08.10.2020 – C-360/19 (Crown Van Gelder)

Leitsatz des Gerichts:

Art. 37 Abs. 11 der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.07.2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt ist dahin auszulegen, dass die Regulierungsbehörde eine Beschwerde, die ein Endkunde gegen den Betreiber eines Übertragungsnetzes infolge einer Störung dieses Netzes eingelegt hat, nicht mit der Begründung zurückweisen kann, dass die Anlage des Endkunden nicht unmittelbar an dieses Übertragungsnetz, sondern nur an ein von ihm gespeistes Verteilernetz angeschlossen sei.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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