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Titel: Nicht-Selbständigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 13.06.2019
Aktenzeichen: C 420/18
Gesetz: EG-Mehrwertsteuerrichtlinie
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 19005366

Nicht-Selbständigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds

EuGH, Urteil vom 13.06.2019 – C 420/18

Leitsatz des Gerichts:

[D]ie Art. 9 und 10 der Mehrwertsteuerrichtlinie [sind] dahin auszulegen …, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung wie der Kläger des Ausgangsverfahrens, der zwar hinsichtlich der Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat dieser Stiftung hierarchisch untergeordnet ist, jedoch nicht in eigenem Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung, sondern für Rechnung und unter Verantwortung des Aufsichtsrats handelt und auch nicht das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit trägt, da er eine feste Vergütung erhält, die weder von der Teilnahme an Sitzungen noch von seinen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abhängt, nicht selbständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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