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Titel: Verstoß Deutschlands gegen EU-Nitratrichtlinie
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 21.06.2018
Aktenzeichen: C‑543/16
Gesetz: RL 91/676/EWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Umweltschutzrecht
Dokumentennummer: 18002182

Verstoß Deutschlands gegen EU-Nitratrichtlinie

EuGH, Urteil vom 21.06.2018 - C‑543/16

Tenor des Gerichts:

Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 5 und 7 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nrn. 1 bis 3 und 5 und Anhang III Nr. 1 Ziff. 1 bis 3 und Nr. 2 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 geänderten Fassung verstoßen, indem sie nicht zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen hat, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms nicht ausreichten, und dieses Aktionsprogramm nicht überarbeitet hat.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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