Titel: Abgabe auf Ausfuhr von Elektrizität unzulässig
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 06.12.2018
Aktenzeichen: C – 305/17, FENS spol. s r.o./Slovenskà republika
Gesetz: AEUV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht
Dokumentennummer:
19004881
Abgabe auf Ausfuhr von Elektrizität unzulässig
EuGH, Urteil vom 06.12.2018 – C – 305/17, FENS spol. s r.o./Slovenskà republika
Leitsatz der Redaktion:
Die Mitgliedstaaten dürfen keine Abgabe auf die Ausfuhr von in ihrem Hoheitsgebiet erzeugter Elektrizität einführen. Eine solche Abgabe ist mit den Art. 28 und 30 AEU-Vertrag nicht vereinbar und stellt eine Abgabe mit zollgleicher Wirkung dar, die auch nicht durch das Ziel gerechtfertigt werden kann, im Inland die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung zu gewährleisten.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.