Titel: Vergünstigungen für allgemeine Kosten des Stromsystems als Steuerermäßigungen; Beschränkung auf energieintensive Betriebe des verarbeitenden Gewerbes
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 18.01.2017
Aktenzeichen: C-189/15
Gesetz: RL 2003/96/EG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
17001885
Vergünstigungen für allgemeine Kosten des Stromsystems als Steuerermäßigungen; Beschränkung auf energieintensive Betriebe des verarbeitenden Gewerbes
EuGH, Urteil vom 18.01.2017 – C‑189/15
Tenor:
- Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist dahin auszulegen, dass energieintensiven Betrieben im Sinne dieser Bestimmung durch das nationale Recht gewährte Vergünstigungen bei Beträgen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die zur Deckung der allgemeinen Kosten des Stromsystems zu zahlen sind, unter den Begriff »Steuerermäßigungen« fallen, vorbehaltlich einer Überprüfung der tatsächlichen Umstände und nationalen Rechtsvorschriften, auf denen diese Antwort des Gerichtshofs beruht, durch das vorlegende Gericht.
Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die Steuerermäßigungen für den Verbrauch von elektrischem Strom lediglich für diejenigen energieintensiven Betriebe im Sinne dieser Bestimmung vorsieht, die dem verarbeitenden Gewerbe angehören.
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