Titel: Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 19.12.2023
Aktenzeichen: 7 C 4.22
Gesetz: BNatSchG, BlmSchG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umweltschutzrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
24082140
Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen
– BVerwG, Urteil vom 19.12.2023 – 7 C 4.22 –
Leitsatz der Redaktion:
Die Naturschutzbehörden sind grundsätzlich befugt, gegenüber Betreibern bestandskräftig genehmigter Windenergieanlagen nachträgliche Anordnungen zur Verhinderung von Verstößen gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu treffen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach Genehmigungserteilung wesentlich geändert hat.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.
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