Titel: Wasserentnahmeentgelt bei Nutzung eines eigenen Baggersees
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 16.11.2017
Aktenzeichen: BVerwG 9 C 15.16
Gesetz: GG, WHG, WasEG NRW
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verfassungsrecht,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
18002148
Wasserentnahmeentgelt bei Nutzung eines eigenen Baggersees
BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 9 C 15.16
Leitsätze des Gerichts:
- Ein durch das Wasserentnahmeentgelt abschöpfungsfähiger Sondervorteil liegt bei einer erlaubnispflichtigen Wasserentnahme auch dann vor, wenn das Gewässer, aus dem entnommen wird, in Privateigentum steht.
- Die Wasserentnahme zum Zwecke der Kieswäsche und anschließende Wiedereinleitung des genutzten Wassers stellt keinen erlaubnisfreien Eigentümergebrauch dar.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.