Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Wasserentnahmeentgelt bei Nutzung eines eigenen Baggersees
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 16.11.2017
Aktenzeichen: BVerwG 9 C 15.16
Gesetz: GG, WHG, WasEG NRW
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfassungsrecht, Wasserrecht
Dokumentennummer: 18002148

Wasserentnahmeentgelt bei Nutzung eines eigenen Baggersees

BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 9 C 15.16

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein durch das Wasserentnahmeentgelt abschöpfungsfähiger Sondervorteil liegt bei einer erlaubnispflichtigen Wasserentnahme auch dann vor, wenn das Gewässer, aus dem entnommen wird, in Privateigentum steht.
  2. Die Wasserentnahme zum Zwecke der Kieswäsche und anschließende Wiedereinleitung des genutzten Wassers stellt keinen erlaubnisfreien Eigentümergebrauch dar.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche