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Titel: Verstoß gegen Ausschreibungspflicht gibt Anlass zur Klärung der Angemessenheit der Erschließungskosten für ein Grundstück
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 30.01.2013
Aktenzeichen: – BVerwG 9 C 11.11 -
Gesetz: GWB, BauGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umweltschutzrecht, Vergaberecht
Dokumentennummer: 13001955

Verstoß gegen Ausschreibungspflicht gibt Anlass zur Klärung der Angemessenheit der Erschließungskosten für ein Grundstück

Urteil des BVerwG vom 30.1.2013 – BVerwG 9 C 11.11 -

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