Titel: Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für Straßenentwässerung
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 22.02.2018
Aktenzeichen: 9 B 6.17
Gesetz: GG, FernstrG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht
Dokumentennummer:
19005003
Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für Straßenentwässerung
BVerwG, Beschluss vom 22.02.2018 – 9 B 6.17
Leitsatz des Gerichts:
Bei Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für die Entwässerung von Bundes- oder Landesstraßen hat die Kommune gegen den Straßenbaulastträger nur dann einen Zahlungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Gestalt eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, wenn sie von Gesetzes wegen keine Benutzungsgebühren erheben kann.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.