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Titel: Keine radioaktiven Abfälle im Gewerbegebiet
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 25.01.2022
Aktenzeichen: 4 C 2.20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umweltschutzrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 22006438

Keine radioaktiven Abfälle im Gewerbegebiet

- BVerwG, Urteil vom 25.01.2022 - 4 C 2.20 -

Leitsatz der Redaktion:

Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig, denn ein solches Vorhaben verstößt gegen das sog. Strahlungsminimierungsgebot gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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