Titel: Keine radioaktiven Abfälle im Gewerbegebiet
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 25.01.2022
Aktenzeichen: 4 C 2.20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umweltschutzrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
22006438
Keine radioaktiven Abfälle im Gewerbegebiet
- BVerwG, Urteil vom 25.01.2022 - 4 C 2.20 -
Leitsatz der Redaktion:
Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig, denn ein solches Vorhaben verstößt gegen das sog. Strahlungsminimierungsgebot gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.