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Titel: Bestimmung des Grundversorgers
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 26.10.2021
Aktenzeichen: 8 C 2.21
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 21006420

Bestimmung des Grundversorgers

BVerwG, Urteil vom 26.10.2021 - 8 C 2.21

Leitsatz der Redaktion:

Der Grundversorger nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Diese ergeben sich im Hinblick auf die räumliche Abgrenzung aus der Systematik des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das namentlich in seinen § 3 Nr. 29c und § 46 Abs. 2 Satz 1 eine Verknüpfung zwischen den Netzgebieten der allgemeinen Versorgung und den Konzessionsgebieten innerhalb einer Gemeinde herstellt. Ein solches Verständnis entspricht auch den gesetzlichen Zwecken einer effizienten Energieversorgung und der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs in diesem Bereich (§ 1 Abs. 1 und 2 EnWG).

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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