Titel: Keine Heranziehung zu (hypothetisch) verjährten Anschlussbeiträgen nach Aufgabenträgerwechsel
Behörde / Gericht:
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 12.04.2022
Aktenzeichen: 1 BvR 798/19
Gesetz: GG, KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht,
Verfassungsrecht
Dokumentennummer:
22006481
Keine Heranziehung zu (hypothetisch) verjährten Anschlussbeiträgen nach Aufgabenträgerwechsel
- BVerfG, Beschluss vom 12.04.2022 – 1 BvR 798/19 -
Leitsatz der Redaktion:
Die Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu Anschlussbeiträgen nach erfolgtem Wechsel des Aufgabenträgers verstößt gegen den verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutz gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und dem allgemeinen Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG, wenn unter dem alten Aufgabenträger hypothetische Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.