Titel: Erhebung von Erschließungsbeiträgen muss zeitlich beschränkt sein
Behörde / Gericht:
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 03.11.2021
Aktenzeichen: 1 BvL 1/19
Gesetz: GG, KAP RP
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
21006425
Erhebung von Erschließungsbeiträgen muss zeitlich beschränkt sein
BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
Leitsätze des Gerichts:
- Das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) erstreckt sich auf alle Abgaben zum Vorteilsausgleich. Daher muss auch die Möglichkeit zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage zeitlich begrenzt werden (Fortführung von BVerfGE 133, 143).
- Das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verlangt zudem, dass der Zeitpunkt des Eintritts der tatsächlichen Vorteilslage für die Beitragspflichtigen erkennbar ist.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.