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Titel: BMWK zu Fristenregelungen im Strompreisbremsengesetz
Behörde / Gericht: Bundesministerium für Wirtschaft
Datum: 18.03.2024
Gesetz: StromPBG
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte

– BMWK, Schreiben vom 18.03.2024 an die ÜNB –

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zur einheitlichen Anwendung des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) in einem Schreiben an die Übertragungsnetzbetreiber (UNB) vom 18. 03. 2024 erläutert, welche Möglichkeit zur Verlängerung der Fristen zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen durch Letztverbraucher gem. § 30 Abs. 1 Nr. 2 StromPBG (im Falle sonstiger Letztverbraucher i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 4 StromPBG) bestehen und sich u. a. zur Auslegung des § 31 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StromPBG geäußert.

Bitte das Schreiben über unten stehenden Link öffnen.

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