Titel: Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Steuervergünstigungen nach dem StromStG und MinöStG für das Produzierende Gewerbe gegenüber Dienstleistungsunternehmen
Behörde / Gericht:
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 20.04.2004
Aktenzeichen: 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99
Gesetz: StromStG, MinÖStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Verfassungsrecht
Dokumentennummer:
18001878
Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Steuervergünstigungen nach dem StromStG und MinöStG für das Produzierende Gewerbe gegenüber Dienstleistungsunternehmen
BVerfG, Urteil vom 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99
Leitsätze des Gerichts:
- Strom- und Mineralölsteuer sind Verbrauchsteuern im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG. Die Einführung der Stromsteuer und die Erhöhung der Mineralölsteuer im Rahmen der ökologischen Steuerreform berühren das Grundrecht der Berufsfreiheit der Verbraucher nicht.
- Die Differenzierung zwischen Produzierendem Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen bei der Steuervergünstigung nach § 9 Abs. 3, § 10 Abs. 1 und 2 StromStG sowie nach den §§ 25, 25 a MinöStG verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Aus einer Steuervergünstigung für eine Gruppe erwächst aus Art. 3 Abs. 1 GG kein Anspruch einer anderen Gruppe auf eine andere Steuervergünstigung, die wirtschaftlich zu einer vergleichbaren Entlastung führt.
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