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Titel: Kein Kommunalrabatt auf gesetzliche Umlagen, Konzessionsabgaben und Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 05.12.2023
Aktenzeichen: EnVR 59/21–
Gesetz: KAV, ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer: 24082154

Kein Kommunalrabatt auf gesetzliche Umlagen, Konzessionsabgaben und Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung

– BGH, Beschluss vom 05.12.2023– EnVR 59/21–

Leitsätze des Gerichts:

  1. Preisnachlässe, die Versorgungsunternehmen Gemeinden auf Abgaben, Umlagen und Entgelte für Messungen bzw. den Messstellenbetrieb gewähren, sind nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KAV unzulässig und können die erzielbaren Erlöse nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ARegV nicht mindern.
  2. Umsatzsteuernachzahlungen, die der Netzbetreiber für den Kommunalrabatt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KAV an das Finanzamt leisten musste, können nicht im Regulierungskonto erlösmindernd angesetzt werden.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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