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Titel: Gestaltungsspielraum einer Preisänderungsklausel im Fernwärmevertrag
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.09.2023
Aktenzeichen: VIII ZR 249/22 (und VIII ZR 263/22)
Gesetz: AVBFernwärmeV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Fernwärme
Dokumentennummer: 23082130

Gestaltungsspielraum einer Preisänderungsklausel im Fernwärmevertrag

- BGH, Urteil vom 27.09.2023 – VIII ZR 249/22 (und VIII ZR 263/22) –

Leitsatz der Redaktion:

Zum Gestaltungsspielraum eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei der Ausgestaltung einer im laufenden Vertragsverhältnis einseitig angepassten Preisänderungsklausel (hier: Verwendung unterschiedlicher Referenzjahre für den Ausgangspreis einerseits und das Markt- und Kostenelement andererseits).

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

 

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