Gemeinsamer Markt für Fernwärme und Contracting bei Großkunden
- BGH, Beschluss vom 15.05.2023 – KZR 28/20 –
Leitsatz der Redaktion:
Für Großkunden ist von einen gemeinsamen Markt für Contracting und Fernwärme auszugehen, wenn der Kunde aufgrund seiner Abnahmemengen und Kapitalreserven jederzeit auf ein Contractingmodell eines anderen Anbieters ausweichen kann. Die Umstellungskosten von Fernwärme auf Contracting spielten dann keine Rolle, weil beim Contracting grundsätzlich der Contractor die Investitionen in das neues Heizsystem trägt und diese Kosten über einen längerfristigen Vertrag refinanziert. Dem Großkunden stehen i.d.R. auch zahlreiche alternative Contractinganbieter zur Verfügung.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung der Verfahrensbeteiligten. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.
Wir veröffentlichen in Kürze Informationen hierzu.