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Titel: Verbrauchsermittlung bei Verstoß gegen Heizkosten-VO
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 16.09.2022
Aktenzeichen: V ZR 214/21
Gesetz: BGB, Heizkosten-VO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23071386

Verbrauchsermittlung bei Verstoß gegen Heizkosten-VO

- BGH, Urteil vom 16.09.2022 – V ZR 214/21 –

Leitsatz des Gerichts:

Ist bei einer Wohnungseigentumsanlage mit verschiedenen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung der anteilige Verbrauch einer oder mehrerer Nutzergruppe(n) entgegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV a.F. nicht mit einem separaten Wärmemengenzähler vorerfasst worden, entspricht die Abrechnung der Heizkosten in der Regel dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Ermittlung des Verbrauchs im Wege einer rechnerisch zutreffenden Differenzberechnung unter Berücksichtigung der ermittelten Verbrauchsdaten erfolgt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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