Titel: Keine verbrauchsabhängige Abrechnung ohne Mengenzähler
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 12.01.2022
Aktenzeichen: VIII ZR 151/20
Gesetz: HeizkostenV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
22006440
Keine verbrauchsabhängige Abrechnung ohne Mengenzähler
BGH, Urteil vom 12.01.2022 – VIII ZR 151/20
Leitsatz des Gerichts:
Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist auch dann auszugehen, wenn zwar die Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler, jedoch die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage nicht über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmemengenzähler verfügt.
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