Titel: Trennung von Vergabestelle und kommunalem Eigenbetrieb erforderlich
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 12.10.2021
Aktenzeichen: EnZR 43/20
Gesetz: EnWG, GWB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
22006430
Trennung von Vergabestelle und kommunalem Eigenbetrieb erforderlich
BGH, Urteil vom 12.10.2021 – EnZR 43/20
Leitsätze des Gerichts:
- Beteiligt sich die Gemeinde mit einem Eigenbetrieb oder einer Eigengesellschaft am Wettbewerb um das kommunale Wegenetz zur leitungsgebundenen Energieversorgung, ist es erforderlich, die als Vergabestelle tätige Einheit der Gemeindeverwaltung personell und organisatorisch vollständig von dem Eigenbetrieb oder der Eigengesellschaft zu trennen.
- Eine solche vollständige Trennung erfordert eine Organisationsstruktur, die sicherstellt, dass ein Informationsaustausch zwischen den für die Vergabestelle und den für den Eigenbetrieb oder die Eigengesellschaft handelnden Personen nur innerhalb des hierfür vorgesehenen Vergabeverfahrens für das Wegerecht erfolgt, so dass bereits durch struk-turelle Maßnahmen – und damit nach dem äußeren Erscheinungsbild – die Bevorzugung des Eigenbetriebs oder der Eigengesellschaft und damit der »böse Schein« mangelnder Objektivität der Vergabestelle vermieden wird.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.