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Titel: Kostenschätzung nach § 9a HeizkostenVO
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.10.2021
Aktenzeichen: VIII ZR 264/19
Gesetz: BGB, HeiskostenVO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 22006428

Kostenschätzung nach § 9a HeizkostenVO

BGH, Urteil vom 27.10.2021 – VIII ZR 264/19

Leitsatz des Gerichts:

Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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