Titel: Forderungsausfälle wegen Insolvenz des Lieferanten
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.11.2020
Aktenzeichen: EnVZ 5/20
Gesetz: EnWG, ARegV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
21005990
Forderungsausfälle wegen Insolvenz des Lieferanten
BGH, Beschluss vom 26.01.2021 – EnVR 101/19
Leitsatz der Redaktion:
Zahlungen eines Gasverteilernetzbetreibers, die aufgrund eines mit dem Insolvenzverwalter eines Energielieferanten erfolgten Vergleichs an diesen geleistet wurden, müssen nicht von der Regulierungsbehörde im Rahmen der Netzentgeltregulierung anerkannt werden. Beim Regulierungskonto sind alle Einnahmen zu berücksichtigen, die ein Netzbetreiber aus der tatsächlich durchgeleiteten Energiemenge hätte beziehen können, die also »erzielbar« sind. Insolvenzbedingte Einnahmeschwankungen sind nicht anzurechnen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.