Titel: Begriff der Abnahmestelle in §19 Abs. 2 StromNEV 2009
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 21.09.2021
Aktenzeichen: EnVZ 48/20
Gesetz: EnWG, StromNEV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
22006431
Begriff der Abnahmestelle in §19 Abs. 2 StromNEV 2009
BGH, Beschluss vom 21.09.2021 – EnVZ 48/20
Leitsatz der Redaktion:
Der Begriff der Abnahmestelle in § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV 2009 ist nicht spannungsübergreifend zu verstehen: eine Zusammenfassung von Entnahmepunkten ist daher nur in derselben Netz- oder Umspannebene vorzunehmen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.