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Titel: Zur Definition einer zentralen Erzeugungsanlage
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.10.2020
Aktenzeichen: EnVR 70/90 – Kraftwerk Westfalen –
Gesetz: EnWG, StromNEV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 21005999

Zur Definition einer zentralen Erzeugungsanlage

BGH, Beschluss vom 27.10.2020 – EnVR 70/90 – Kraftwerk Westfalen

Leitsatz des Gerichts:

Eine Erzeugungsanlage, die sowohl an das Übertragungsnetz als auch an das Verteilernetz angeschlossen ist, ist keine dezentrale Erzeugungsanlage.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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