Titel: Pflichtangaben zur Streitbeilegung nach VSBG
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 22.09.2020
Aktenzeichen: XI ZR 162/19
Gesetz: BGB, VSBG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
21005987
Pflichtangaben zur Streitbeilegung nach VSBG
BGH, Urteil vom 22.09.2020 - XI ZR 162/19
Leitsatz des Gerichts:
Wenn ein Unternehmer sowohl eine Webseite unterhält als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, müssen die Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG sowohl gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 VSBG auf seiner Webseite erscheinen als auch gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.