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Titel: Kein Erfolg für Care Energy-Modell zur Vermeidung der EEG-Umlagepflicht
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 03.03.2020
Aktenzeichen: XIII ZR 6/19
Gesetz: EEG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005689

Kein Erfolg für Care Energy-Modell zur Vermeidung der EEG-Umlagepflicht

BGH, Urteil vom 03.03.2020 – XIII ZR 6/19

Leitsätze des Gerichts:

  1. Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das Strom an Letztverbraucher liefert und daher dem Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage schuldet, ist grundsätzlich dasjenige Unternehmen, das sich gegenüber Letztverbrauchern vertraglich zu deren Versorgung mit elektrischer Energie verpflichtet hat.
  2. Wirken bei der vertraglichen Ausgestaltung der Stromlieferung an Letztverbraucher mehrere Unternehmen zusammen und ist danach unklar, welches Unternehmen die Verpflichtung zur Belieferung der Endverbraucher übernommen hat, kann der Übertragungsnetzbetreiber jedes der beteiligten Unternehmen auf Zahlung der EEG-Umlage in Anspruch nehmen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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