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Titel: Grunddienstbarkeit: Wegerecht umfasst auch Fahrrecht
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 18.09.2020
Aktenzeichen: V ZR 28/20
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 21005984

Grunddienstbarkeit: Wegerecht umfasst auch Fahrrecht

BGH, Urteil vom 18. 09.2020 - V ZR 28/20

Leitsatz des Gerichts:

Das durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Recht, ein Grundstück „als Übergang zu benutzen“ berechtigt auch dazu, dieses mit einem Kraftfahrzeug zu überqueren; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich eine Beschränkung in eindeutiger Weise aus den bei der Auslegung der Grundbucheintragung berücksichtigungsfähigen Umstände ergibt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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