Titel: Grunddienstbarkeit: Wegerecht umfasst auch Fahrrecht
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 18.09.2020
Aktenzeichen: V ZR 28/20
Gesetz: BGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
21005984
Grunddienstbarkeit: Wegerecht umfasst auch Fahrrecht
BGH, Urteil vom 18. 09.2020 - V ZR 28/20
Leitsatz des Gerichts:
Das durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Recht, ein Grundstück „als Übergang zu benutzen“ berechtigt auch dazu, dieses mit einem Kraftfahrzeug zu überqueren; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich eine Beschränkung in eindeutiger Weise aus den bei der Auslegung der Grundbucheintragung berücksichtigungsfähigen Umstände ergibt.
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