Titel: Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen »Altanschließer« in Brandenburg nicht verjährt
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.06.2019
Aktenzeichen: III ZR 93/18
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
19005211
Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen »Altanschließer« in Brandenburg nicht verjährt
BGH, Urteil vom 27.06.2019 – III ZR 93/18
Leitsatz der Redaktion:
Auch schon die alte Fassung vom 31.03. 2014 des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg. (a. F.) setzte für das Entstehen der Beitragspflicht für Trinkwasseranschluss („Altanschließer“) und damit für den Beginn der Festsetzungsverjährung das Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung voraus.
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