Titel: Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 17.07.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 224/18
Gesetz: EnWG, Strom GVV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005371
Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten
BGH, Urteil vom 17.07.2019 – VIII ZR 224/18
Leitsatz des Gerichts:
Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.
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