Titel: Anwendung von § 37 Abs. 1 WHG – Rückstau von Niederschlagswasser
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.05.2019
Aktenzeichen: III ZR 388/17
Gesetz: WHG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Wasserrecht
Dokumentennummer:
20005629
Anwendung von § 37 Abs. 1 WHG – Rückstau von Niederschlagswasser
BGH, Urteil vom 09.05.2019 – III ZR 388/17
Leitsätze des Gerichts:
- Führt die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erhöhte Gradiente einer Straße dazu, dass der Abfluss von Niederschlagswasser von einem höher gelegenen Grundstück behindert wird, kann darin ein Nachteil im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 1 WHG liegen.
- Es genügt jedoch nicht, wenn die Gefahr der Überflutung des betroffenen Grundstücks nur in extremen Ausnahmefällen (Katastrophenregen) zu erwarten ist.
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