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Titel: Ersatz des „Qualitätselement-Schadens“ bei der Beschädigung von Elektrizitätsversorgungsnetzen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 08.05.2018
Aktenzeichen: VI ZR 295/17
Gesetz: ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 18002192

Ersatz des „Qualitätselement-Schadens“ bei der Beschädigung von Elektrizitätsversorgungsnetzen

BGH, Urteil vom 08.05. 2018 – VI ZR 295/17

Leitsatz des Gerichts:

Ein Netzbetreiber kann Ersatz des Gewinns verlangen, der ihm entgeht, weil die Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht, die zu einer Verschlechterung seines Qualitätselements und - in der Folge - zu einer Herabsetzung seiner von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze führt ("Qualitätselement-Schaden").

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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