Titel: Ersatz des „Qualitätselement-Schadens“ bei der Beschädigung von Elektrizitätsversorgungsnetzen
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 08.05.2018
Aktenzeichen: VI ZR 295/17
Gesetz: ARegV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
18002192
Ersatz des „Qualitätselement-Schadens“ bei der Beschädigung von Elektrizitätsversorgungsnetzen
BGH, Urteil vom 08.05. 2018 – VI ZR 295/17
Leitsatz des Gerichts:
Ein Netzbetreiber kann Ersatz des Gewinns verlangen, der ihm entgeht, weil die Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht, die zu einer Verschlechterung seines Qualitätselements und - in der Folge - zu einer Herabsetzung seiner von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze führt ("Qualitätselement-Schaden").
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