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Titel: Anzeige einer Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 11.12.2018
Aktenzeichen: EnVR 59/17
Gesetz: ARegV, StromNEV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005021

Anzeige einer Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt

BGH-Beschluss vom 11. Dezember 2018 - EnVR 59/17

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Änderung einer bereits angezeigten Vereinbarung bedarf ihrerseits der Anzeige gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV, wenn sie wesentliche Abweichungen hinsichtlich der vereinbarten Rechtsfolgen vorsieht.
  2. Ein Letztverbraucher hat die Versäumung der Frist zur Anzeige einer Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt schuldhaft mitverursacht, wenn er die Änderung einer bereits angezeigten Vereinbarung erst nach Ablauf mehrerer Monate anzeigt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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