Titel: Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan bereits im Zeitpunkt der Errichtung der Photovoltaikanlage maßgeblich für die Einspeisevergütung nach dem EEG 2012
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 18.01.2017
Aktenzeichen: VIII ZR 278/15
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
17001899
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan bereits im Zeitpunkt der Errichtung der Photovoltaikanlage maßgeblich für die Einspeisevergütung nach dem EEG 2012
BGH, Urteil vom 18.01.2017 - VIII ZR 278/15
Leitsatz des Gerichts:
Ein Anspruch auf Einspeisevergütung nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c EEG 2012-I setzt voraus, dass bereits im Zeitpunkt der Errichtung der Anlage ein Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB über den Bebauungsplan vorlag. Fehlt es hieran, kommt ein Vergütungsanspruch nach dem EEG 2012-I - auch für spätere Zeiträume - selbst dann nicht in Betracht, wenn die Errichtung der Anlage auf der Grundlage einer nach § 33 BauGB erteilten Baugenehmigung erfolgte und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan anschließend noch gefasst wird.
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