Titel: Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz: Vereinbarkeit der GasNEV mit dem EnWG, Tagesneuwerte, Eigenkapitalverzinsung bei Grundstücken, keine nachträgliche Anpassung des Effizienzwertes im vereinfachten Verfahren
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 25.04.2017
Aktenzeichen: EnVR 17/16 – Stadtwerke Werl GmbH
Gesetz: GasNEV, ARegV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18002105
Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz: Vereinbarkeit der GasNEV mit dem EnWG, Tagesneuwerte, Eigenkapitalverzinsung bei Grundstücken, keine nachträgliche Anpassung des Effizienzwertes im vereinfachten Verfahren
BGH, Beschluss vom 25.04.2017 – EnVR 17/16 – Stadtwerke Werl GmbH
Leitsätze des Gerichts:
- § 6a Abs. 1 GasNEV steht in Einklang mit den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes.
- Grundstücke sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 GasNEV stets zu historischen Anschaffungskosten anzusetzen.
- Die Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 7 GasNEV steht in Einklang mit den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes.
- Der gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 ARegV für das vereinfachte Verfahren zu ermittelnde Effizienzwert unterliegt keinen nachträglichen Anpassungen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.