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Titel: Verlegung von Versorgungsleitungen; zum Umfang der Duldungspflicht von Grundstückseigentümern
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.12.2016
Aktenzeichen: V ZR 231/15
Gesetz: NAV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 17002038

Verlegung von Versorgungsleitungen; zum Umfang der Duldungspflicht von Grundstückseigentümern

BGH, Urteil vom 09.12.2016 – V ZR 231/15

Leitsätze des Gerichts:

NAV § 12 Abs. 1

Duldungspflicht des § 12 Abs. 1 NAV besteht nicht nur hinsichtlich solcher Leitungen, die der eigenen Versorgung dienen, sondern auch insoweit, als die Versorgung Dritter eine Leitungsführung über das in Anspruch genommene Grundstück erforderlich macht.

NAV §12 Abs. 5

§ 12 Abs. 5 NAV erfasst nur die im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden, dem öffentlichen Verkehr eröffneten Verkehrswege und Verkehrsflächen, nicht dagegen im Privateigentum stehende Wege, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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