Titel: Zum nachträglichen Abzugsbetrag bei genehmigten Investitionsmaßnahmen gemäß § 23 Abs. 2a ARegV
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.07.2015
Aktenzeichen: EnVR 6/14, GASCADE Gastransport GmbH
Gesetz: ARegV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
16001812
Zum nachträglichen Abzugsbetrag bei genehmigten Investitionsmaßnahmen gemäß § 23 Abs. 2a ARegV
BGH, Beschluss vom 14.07.2015 – EnVR 6/14, GASCADE Gastransport GmbH
Leitsatz des Gerichts:
Der in § 23 Abs. 2a ARegV vorgesehene Abzug ist stets vorzunehmen, wenn die in den letzten drei Jahren der Genehmigungsdauer entstandenen Kosten einer genehmigten Investitionsmaßnahme in der auf das Ende der Genehmigungsdauer folgenden Regulierungsperiode als Kosten im Sinne von § 4 Abs. 1 ARegV zu berücksichtigen sind.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.