Titel: Zum Anlagenbegriff des EEG 2009 bei PV-Anlagen und deren Inbetriebnahme
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 04.11.2015
Aktenzeichen: VIII ZR 244/14
Gesetz: EEG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
16001557
Zum Anlagenbegriff des EEG 2009 bei PV-Anlagen und deren Inbetriebnahme
BGH, Urteil vom 04.11.2015 - VIII ZR 244/14
Leitsätze des Gerichts:
- Für den § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 zugrunde liegenden - weiten - Anlagebegriff, unter dem die Gesamtheit aller funktional zusammengehörenden technisch und baulich notwendigen Einrichtungen zu verstehen ist, ist maßgeblich, nach welchem Gesamtkonzept die einzelnen Einrichtungen funktional zusammenwirken und eine Gesamtheit bilden sollen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 262/12, NVwZ 2014, 313 Rn. 23, 32 ff., 40).
Nicht das einzelne, zum Einbau in ein Solarkraftwerk bestimmte Fotovoltaikmodul ist als eine (eigene) Anlage gemäß § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 anzusehen, sondern erst die Gesamtheit der Module bildet die Anlage "Solarkraftwerk".
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