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Titel: Pflicht des Netzbetreibers zur Versorgungsunterbrechung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.07.2015
Aktenzeichen: EnZR 13/14
Gesetz: NAV, EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003354

Pflicht des Netzbetreibers zur Versorgungsunterbrechung

BGH, Urteil vom 14.07.2015 – EnZR 13/14

Leitsätze des Gerichts:

NAV § 24 Abs. 3

Aus § 24 Abs. 3 NAV kann nicht die Pflicht des Netzbetreibers hergeleitet wer-den, dem Verlangen eines Lieferanten nach Unterbrechung der Stromversorgung eines Kunden unter den dort genannten Voraussetzungen nachzukommen.

EnWG § 20 Abs. 1 Nr. 1

  1. Die Pflicht aus § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG ist nicht nur dann verletzt, wenn einzelnen Stromlieferanten der Netzzugang zu unterschiedlichen Vertrags-konditionen gewährt wird, ohne dass dies durch sachliche Gründe gerecht-fertigt ist. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift liegt vielmehr auch dann vor, wenn der Netzbetreiber den Zugang zum Netz davon abhängig macht, dass sich ein Lieferant bestimmten, für ihn nachteiligen Vertragskonditionen unterwirft, ohne dass dieses Verlangen sachlich gerechtfertigt ist.
  2. Es stellt einen Verstoß gegen § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG dar, wenn ein Netz-betreiber das Ersuchen eines Stromlieferanten auf Unterbrechung der Stromversorgung eines Abnehmers schon deshalb ablehnt, weil die Belieferung nicht im Rahmen eines Grundversorgungsverhältnisses erfolgt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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