Titel: Bisherigem Netzbetreiber ist eine Offenlegung der kalkulatorischen Netzdaten bei Neuvergabe von Konzessionsverträgen bereits im Bieterverfahren zumutbar
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.04.2015
Aktenzeichen: EnZR 11/14 – Gasnetz Springe
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Vergaberecht
Dokumentennummer:
15003326
Bisherigem Netzbetreiber ist eine Offenlegung der kalkulatorischen Netzdaten bei Neuvergabe von Konzessionsverträgen bereits im Bieterverfahren zumutbar
Urteil vom 14.04.2015 – EnZR 11/14 – Gasnetz Springe
Leitsatz des Gerichts:
Der Auskunftsanspruch der Gemeinde gegenüber dem bisherigen Nutzungsberechtigten nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst auch Angaben zu den kalkulatorischen Restwerten und den kalkulatorischen Nutzungsdauern für sämtliche Anlagen des zu überlassenden Versorgungsnetzes.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.