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Titel: Keine Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrages bei unzulässigen Nebenleistungen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 07.10.2014
Aktenzeichen: EnZR 86/13
Gesetz: EnWG, KAV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Konzessionsabgaberecht, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Rechtsstand: Vorinstanz: OLG München, Urteil vom 26.09.2013 - U 3587/12 Kart
Dokumentennummer: 15003010 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 52

Keine Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrages bei unzulässigen Nebenleistungen

BGH, Urteil vom 07.10.2014 – EnZR 86/13

Leitsatz des Gerichts:

Werden in einem Konzessionsvertrag nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV unzulässige Nebenleistungen vereinbart, so folgt daraus keine Gesamtnichtigkeit des Vertrags gemäß § 134 BGB, wenn die unzulässigen Leistungen weder Kriterium für die Auswahl des Konzessionärs waren noch sich in anderer Weise auf die Auswahlentscheidung der Gemeinde ausgewirkt haben.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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