Titel: Keine Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrages bei unzulässigen Nebenleistungen
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 07.10.2014
Aktenzeichen: EnZR 86/13
Gesetz: EnWG, KAV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Konzessionsabgaberecht,
Vergaberecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Rechtsstand:
Vorinstanz: OLG München, Urteil vom 26.09.2013 - U 3587/12 Kart
Dokumentennummer:
15003010
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 52
Keine Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrages bei unzulässigen Nebenleistungen
BGH, Urteil vom 07.10.2014 – EnZR 86/13
Leitsatz des Gerichts:
Werden in einem Konzessionsvertrag nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV unzulässige Nebenleistungen vereinbart, so folgt daraus keine Gesamtnichtigkeit des Vertrags gemäß § 134 BGB, wenn die unzulässigen Leistungen weder Kriterium für die Auswahl des Konzessionärs waren noch sich in anderer Weise auf die Auswahlentscheidung der Gemeinde ausgewirkt haben.
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