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Titel: Durch bloße Energieabnahme entsteht noch kein Vertrag, wenn noch ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten besteht
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 17.03.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 95/03
Gesetz: BGB, AVBFernwärmeV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 14002439

Durch bloße Energieabnahme entsteht noch kein Vertrag, wenn noch ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten besteht

BGH, Urteil vom 17.03.2014 - VIII ZR 95/03

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