Titel: Durch bloße Energieabnahme entsteht noch kein Vertrag, wenn noch ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten besteht
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 17.03.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 95/03
Gesetz: BGB, AVBFernwärmeV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14002439
Durch bloße Energieabnahme entsteht noch kein Vertrag, wenn noch ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten besteht
BGH, Urteil vom 17.03.2014 - VIII ZR 95/03
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