Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 18.11.2014
Aktenzeichen: EnZR 33/13 – Stromnetz Schierke
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 15003012

Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages

BGH, Urteil vom 18.11.2014 – EnZR 33/13 – Stromnetz Schierke*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags und des Vertragsendes hat nach § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu erfolgen.
  2. Konzessionsverträge, die unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG geschlossen worden sind, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche