Titel: Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 18.11.2014
Aktenzeichen: EnZR 33/13 – Stromnetz Schierke
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Vergaberecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
15003012
Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages
BGH, Urteil vom 18.11.2014 – EnZR 33/13 – Stromnetz Schierke*
Leitsätze des Gerichts:
- Die öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags und des Vertragsendes hat nach § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu erfolgen.
Konzessionsverträge, die unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG geschlossen worden sind, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig.
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